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   BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52   

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BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52 (https://dejure.org/1953,850)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1953 - 1 StR 709/52 (https://dejure.org/1953,850)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1953 - 1 StR 709/52 (https://dejure.org/1953,850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Einwirkung auf deutsche Dienststellen bzw. auf mit Deutschland verbündete Regierungen, in Serbien inhaftierte Juden zu erschiessen bzw. Juden aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, den Niederlanden und Rumänien in Konzentrationslager in Polen zu deportieren und ...

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    Wer sich durch sie zur Tötung auch nur eines Menschen bestimmen lässt, handelt aus niedrigen Beweggründen, umsomehr wer aus diesem Grunde ohne Prüfung des Einzelfalls 1.300 solcher unglücklicher Menschen dem Tode überantwortet (vgl. OGHSt, 2, 179; BGHSt 2, 251, 254).

    Der Teilnahme am Mord ist der Angeklagte dann schuldig, wenn er die als niedrig zu kennzeichnenden Beweggründe des Haupttäters zumindest als möglich erkannt und in seinen Willen aufgenommen hat; auf seine eigenen Beweggründe und auf seine eigene Wertung kommt es hierbei nicht an (BGHSt 1, 368; 2, 251).

  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    Abzulehnen ist der Gedanke, dass nur solche Beweggründe niedrig genannt werden könnten, die in dem hemmungslosen Streben nach Befriedigung eigener Interessen des Täters ihre Wurzel haben; die Entscheidung BGHSt 3, 132 wollte die Möglichkeit niedriger Beweggründe keineswegs auf diesen Fall beschränken.
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    Der Teilnahme am Mord ist der Angeklagte dann schuldig, wenn er die als niedrig zu kennzeichnenden Beweggründe des Haupttäters zumindest als möglich erkannt und in seinen Willen aufgenommen hat; auf seine eigenen Beweggründe und auf seine eigene Wertung kommt es hierbei nicht an (BGHSt 1, 368; 2, 251).
  • BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    In diesen Ausführungen liegt kein sachlichrechtlicher Fehler; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf Internierungshaft als Untersuchungshaft nach § 60 StGB angerechnet werden, wenn ihre Verhängung oder Fortsetzung in ursächlichem Zusammenhang mit den strafbaren Handlungen steht, die den Gegenstand des Strafverfahrens bilden (Urteile 1 StR 300/51 vom 20. November 1951, 4 StR 124/51 vom 9. Oktober 1952 und 4 StR 23/50 vom 27. November 1952).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    Die Rüge aus § 244 Abs. 2 StPO ist daher nicht in gehöriger Form erhoben (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 2, 168).
  • RG, 11.11.1932 - I 1227/32

    erzwungener Meineid II - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    Da der Angeklagte die Beihilfe durch tätiges Handeln geleistet hat, erübrigen sich auch Ausführungen darüber, ob ihm ein anderes Verhalten zumutbar gewesen wäre; denn die Zumutbarkeit ist für die Schuldfrage allenfalls bei Unterlassungs-, nicht aber bei Begehungstaten von Bedeutung (RGSt 66, 397; Urteil des Senats vom 4. März 1952 - 1 StR 657/51).
  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme nur einer einzigen Beihilfehandlung des Angeklagten zu den 1.300 Tötungen (RGSt 70, 26, 31).
  • RG, 07.01.1881 - 3349/80

    Worin besteht die Verschiedenheit zwischen Mitthätern und Gehilfen?

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    Gehilfe zur Anstiftung ist hiernach der, dessen Wille von dem des anderen an der Anstiftung Beteiligten abhängt, der also seinen Willen dem Willen des anderen Beteiligten dergestalt unterwirft, dass er es ihm anheimstellt, ob es zu der Anstiftung kommen soll oder nicht (vgl. RGSt 3, 181).
  • BGH, 20.11.1951 - 1 StR 300/51

    Misshandlung deutscher Zivilisten, ermittelt vom kirchenpolitischen Referat der

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    In diesen Ausführungen liegt kein sachlichrechtlicher Fehler; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf Internierungshaft als Untersuchungshaft nach § 60 StGB angerechnet werden, wenn ihre Verhängung oder Fortsetzung in ursächlichem Zusammenhang mit den strafbaren Handlungen steht, die den Gegenstand des Strafverfahrens bilden (Urteile 1 StR 300/51 vom 20. November 1951, 4 StR 124/51 vom 9. Oktober 1952 und 4 StR 23/50 vom 27. November 1952).
  • BGH, 09.10.1952 - 4 StR 124/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
    In diesen Ausführungen liegt kein sachlichrechtlicher Fehler; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf Internierungshaft als Untersuchungshaft nach § 60 StGB angerechnet werden, wenn ihre Verhängung oder Fortsetzung in ursächlichem Zusammenhang mit den strafbaren Handlungen steht, die den Gegenstand des Strafverfahrens bilden (Urteile 1 StR 300/51 vom 20. November 1951, 4 StR 124/51 vom 9. Oktober 1952 und 4 StR 23/50 vom 27. November 1952).
  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 657/51
  • RG, 05.11.1925 - II 624/25

    Ist der Anstifter des Gehilfen im Verhältnis zur Haupttat sein Mitgehilfe? Geht

  • RG, 17.11.1936 - 1 D 826/36

    Kann, wenn mehrere zusammenwirken, ein einzelner als Anstifter strafbar werden,

  • RG, 04.01.1904 - 3865/03

    Ist die Frage, ob die Tat, zu welcher erfolglos aufgefordert wird, Verbrechen

  • RG, 07.12.1937 - 4 D 818/37

    1. Zum äußeren und inneren Tatbestande der §§ 6 und 7 MilchG. v. 31. Juli 1930.

  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 50/56

    Beihilfe zum Mord in der SS-Sondergerichtsbarkeit

    An der Rechtsprechung, daß die Beihilfe nicht für den strafrechtlichen Erfolg der Haupttat ursächlich zu sein, sondern nur die Handlung des Haupttäters zu erleichtern oder zu fördern braucht (u.a. RGSt 71, 176, 178; 73, 52, 54vgl BGH 1 StR 709/52 vom 16. April 1953), hält der Senat fest.
  • LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64

    Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins

    Auf die Motive und die Wertung des Gehilfen kommt es bei der Unterstützung einer fremden Tat, deren innere und äussere Umstände der Gehilfe aus der Sicht des Täters zutreffend kennt, nicht an (BGHSt 1, 368; 2, 251; BGH Urt. - 1 StR 709/52 - vom 16.4.1953 und Urt. - 5 StR 196/61 - vom 19.9.1961 ).

    Schon dies genügte, um Mel.s Tatbeitrag als Beihilfe zum Mord (§§ 211, 49 StGB) erscheinen zu lassen; auf seine eigene Bewertung der nationalsozialistischen Rassenziele und seine eigenen Beweggründe kam es dabei nicht an (BGHSt 1, 368; 2, 251; Urteil - 1 StR 709/52 - vom 16.4.1953 ).

    Der Tatbeitrag Lam.s war daher vorsätzliche Beihilfe zum Mord (§§ 211, 49 StGB), ohne dass es darauf ankam, wie er selbst die Beweggründe seiner Befehlsgeber bewertete und welche Beweggründe ihn zur Beihilfe bewogen (BGHSt 1, 368; 2, 251; Urteil - 1 StR 709/52 - vom 16.4.1953 ).

  • LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67

    Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von

    willkürlich zum Herrn über Leben und Tod eines anderen aufwirft und dabei davon ausgeht, dass diejenigen, über deren Leben er zu entscheiden hat, nichts zu bedeuten haben, eben "nur Juden" sind, handelt aus niedrigen Beweggründen (vgl. BGH 1 StR 709/52, Urteil vom 16.4.1953 ; 2 StR 455/55, Urteil vom 27.3.1956 ; 4 StR 214/58, Urteil vom 13.11.1958; 1 StR 37/64, Urteil vom 7.7.1964 ).

    willkürlich zum Herrn über Leben und Tod eines anderen aufwirft, handelt aus niedrigen Beweggründen, wenn er, wie der Angeklagte, davon ausgeht, dass derjenige, über dessen Leben er entscheidet, nichts zu bedeuten hat, eben ein Nichts ist (vgl. BGH 1 StR 709/52, Urteil vom 16.4.1953 ; 2 StR 455/55, Urteil vom 27.3.1956 ; 4 StR 214/58, Urteil vom 13.11.1958 ; 1 StR 37/64, Urteil vom 7.7.1964 ).

  • LG Kiel, 02.08.1971 - 2 Ks 1/70

    Erschiessung von mindestens 600 Häftlingen bei der Räumung des Gefängnisses

    Allerdings genügt es zur Anwendung von § 211 StGB, wenn ein wesentlicher Beweggrund niedrig ist (BGH v. 16.4.1953 - 1 StR 709/52 - unveröffentlicht, unter Hinweis auf OGHSt. 1/133, 137; 1/321, 328).

    (1 StR 709/52 ) hat der Bundesgerichtshof "sicherheitspolizeiliche Gründe" nicht als niedrigen Beweggrund im Sinne des § 211 StGB bewertet.

  • LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63

    Otto Bradfisch

    Wer sich daher aus einer solchen Vorstellung heraus zur Tötung eines Menschen bestimmen lässt, handelt aus niedrigen Beweggründen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHSt 2, 63; 3, 133; BGH 1 StR 709/52 vom 16.4.1953; BGH 5 StR 581/60 vom 25.4.1961 ).

    Beide Angeklagten haben im Bewusstsein und mit dem Willen gehandelt, den von ihnen in seiner Bedeutung erkannten Vernichtungsplan der Haupttäter zu fördern und handelten demgemäss mit dem Vorsatz der Beihilfe zum Mord (vgl. auch BGH 5 StR 22/63 vom 9.4.1963 , BGH 1 StR 709/52 vom 16.4.1953; BGH 1 StR 485/51 vom 22.1.1952).

  • BGH, 13.11.1958 - 4 StR 214/58

    Einzelne und gruppenweise Erschiessung, Erhängung und tödliche Misshandlung von

    Die Entscheidung BGHSt 3, 132 wollte die Möglichkeit solcher Beweggründe keinesfalls auf hemmungsloses Streben nach Befriedigung eigener Interessen des Täters beschränken ( BGH 1 StR 709/52 vom 16. April 1953, ebenfalls Judentötungen betreffend; BGH in LM Nr. 31 zu § 211 StGB).

    Das wäre ein Handeln aus niedrigen Beweggründen (vgl. die bereits erwähnte Entscheidung 1 StR 709/52, sowie: 2 StR 455/55 vom 27. März 1956, Fall P.).

  • LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67

    Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen

    Mögen auch Verärgerung und Abschreckung für sich nicht als niedrige Beweggründe anzusehen sein, so kommt es doch auf eine Gesamtwertung an; ist aber, wie hier, der tragende Beweggrund niedrig, so genügt dies für die Anwendung des § 211 StGB (BGH Urteil vom 16.April 1953 - 1 StR 709/52 - mit Nachweisen).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Der BGH hat u.a. in den Urteilen vom 16.04.1953 (1 StR 709/52 ) und vom 09.04.1963 (5 StR 22/63 ) entschieden, dass auch der Mordgehilfe ist, der zwar die niedrigen Beweggründe des Haupttäters kennt, sich aber selbst nicht von ihnen leiten lässt; dabei ist es für den Vorsatz der Beihilfe zum Mord nicht erforderlich, dass der Gehilfe die ihm bekannten niedrigen Beweggründe des Haupttäters auch als niedrig empfindet und es reicht auch aus, wenn der Gehilfe die als niedrig zu kennzeichnenden Beweggründe des Haupttäters zumindest als möglich erkannt und in seinen Willen aufgenommen hat, ohne dass es hierbei auf seine eigene Wertung ankommt.
  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof schon in einem unveröffentlichten Urteil vom 16. April 1953 - 1 StR 709/52 - unter Hinweis auf BGHSt 1, 368; 2, 251 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 168/51]entschieden hat, ist Mordgehilfe auch, wer zwar die niedrigen Beweggründe des Haupttäters kennt, sich aber selbst nicht von ihnen leiten läßt.
  • LG Fulda, 15.10.1965 - 3 Ks 2/65

    Einzel- und Gruppenerschiessungen von insgesamt 34 marschunfähigen Häftlingen

    Eine solche Missachtung menschlichen Lebens steht auf der untersten Stufe sittlicher Wertung und entspringt daher niedrigen Beweggründen (vgl. BGHSt 3, 133 und Urteile des BGH vom 16.4.1953 - 1 StR 709/52 -, vom 27.3.1956 - 2 StR 455/55 - und vom 13.11.1958 - 4 StR 214/58 -).
  • BGH, 07.07.1964 - 1 StR 37/64

    Gemeinschaftliche Beihilfe zum Totschlag - Verjährungsfrist für Mord - Vorliegen

  • LG Braunschweig, 20.04.1964 - 2 Ks 1/63

    Massenerschiessung tausender Juden im Pripjetgebiet, darunter mindestens 4500

  • BGH, 07.10.1980 - 5 StR 261/80

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe auf Grund der berechnenden Verwendung der

  • BGH, 11.07.1973 - 3 StR 87/72

    Anforderungen an den Inhalt eines Urteils

  • LG Hannover, 10.04.1963 - 2 Ks 2/63

    Erschiessung dreier erschöpfter Häftlinge während des Evakuierungsmarsches von

  • LG Hof, 31.07.1969 - Ks 7/68

    Tödliche Misshandlung einer russischen Ärztin. Anordnung flüchtende und

  • LG Hamburg, 14.01.1969 - 38/67

    Laufende Erschiessung von Juden, die ausserhalb des Ghettos von Przemysl

  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 294/54

    Rechtsmittel

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